Honorare

Die Gesamtvergütung für Ingenieurleistungen der Thermischen Bauphysik, der Bauakustik, der Raumakustik und des Schallimmissionsschutzes setzt sich zusammen aus:

  • dem Honorar für Objektberatungen
    oder
  • dem Honorar für Beratungen nach Zeitaufwand
    und/oder
  • dem Honorar für Schallmessungen
    und
  • den jeweils anfallenden Nebenkosten
    sowie
  • der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Das Honorar für Objektberatungen bei Planungs- und/oder Sanierungsaufgaben richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) und den anrechenbaren Herstellungskosten nach DIN 276. Es wird ermittelt nach den §§ 77 bis 90 HOAI in Verbindung mit den §§ 1 bis 12 sowie 16, 22, 24 und 63 HOAI.

Ingenieurleistungen und gutachtliche Tätigkeiten, die nicht als Objektberatungen anzusehen sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere Stundensätze, wie sie in der aktuellen Honorarliste aufgeführt sind.

Die Honorare für Schallmessungen ergeben sich aus den für die Messungen und deren Auswertungen notwendigen Geräteeinsatz und dem Zeitaufwand. Dazu wurden für allgemein übliche und häufig wiederkehrende Messaufgaben Pauschalhonorare kalkuliert, die der aktuellen Honorarliste zu entnehmen sind.

Zu den Nebenkosten gehören insbesondere Post- und Fernmeldegebühren, Kopier- und Fotokosten sowie Fahrt- und sonstige Reisekosten. Sie können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden.

Die aktuelle Honorarliste senden wir Ihnen gerne zu, sofern Sie bei Ihrer Anforderung per E-Mail Ihre Kontaktdaten mitteilen.