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Barrierefreies Bauen: DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" liegt vor

Norm enthält auch Festlegungen zur Barrierefreiheit für Hörgeschädigte

 

Die Planungsnorm DIN 18040, Barrierefreies Bauen, Teil 1, Öffentlich zugängliche Gebäude, liegt seit Oktober 2010 vor und ist über den Beuth-Verlag zu beziehen. Erstmals gibt es damit Festlegungen, was beim Barrierefreien Bauen für Menschen mit Beeinträchtigungen des Hör- und des Sehsinns beachtet werden muss.

 

Nach einer Bearbeitungsdauer von mehr als 12 Jahren, zahllosen Sitzungen und drei Entwurfs-Fassungen hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) nun mit Datum vom Oktober 2010 den sogenannten „Weißdruck“ der Norm zum Barrierefreien Bauen DIN 18040-1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ herausgegeben. Sie löst damit die Vorgänger-Fassung DIN 18024-2 aus dem Jahre 1996 ab. Im Gegensatz zu der alten Norm enthält die neue auch Festlegungen zur Barrierefreiheit für Hörgeschädigte.

 

DSB und DG im Normenausschuss vertreten

Seit 1998 war der DSB im Normenausschuss durch den Leiter des Referates „Barrierefreies Planen und Bauen“, Dipl.-Ing. Carsten Ruhe, Geschäftsführender Gesellschafter der TAUBERT und RUHE GmbH, im Normenausschuss vertreten. 2001 hat auch die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V. ihn zu ihrem Vertreter benannt. Etliche Regelungen für Hörgeschädigte konnte er im Ausschuss einbringen und die Formulierungen wurden weitgehend übernommen. Auch im Einspruchsverfahren wurden keine Formulierungen abgelehnt. Ein schöner Erfolg für den DSB.

 

Nur Bauvorhaben nach DIN 18040 dürften genehmigt werden

Durch die ständige Mitarbeit von Dipl.-Ing. Gabriele Farmers von der obersten Bauaufsicht des Landes Bayern, die ständig darauf achtete diese Norm auch einführungsfähig zu machen, darf man jetzt erwarten, dass die Bauaufsichtsbehörden der Länder diese Norm relativ bald als sogenannte „Technische Baubestimmung“ einführen. Bauvorhaben, bei denen man diese Norm nicht beachtet, dürften dann nicht mehr genehmigt werden.

 

DIN 18040 ist allgemein anerkannte Regel der Technik

Aber auch ohne eine bauaufsichtliche Einführung kann man derzeit schon davon ausgehen, dass die neue Norm die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ weitaus besser repräsentiert als die alte Normfassung von 1996. Weil die Planer von Gebäuden sicherstellen müssen, dass die Gebäude zum Zeitpunkt der Fertigstellung (Abnahme) den dann geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, tun sie gut daran, bereits jetzt diese neue Norm mit allen darin enthaltenden Anforderungen zu berücksichtigen.

 

Die neue Norm enthält - im Gegensatz zur Vorgänger-Fassung - umfangreiche Abschnitte zur Sensorik und zu den daraus resultierenden Anforderungen für Schwerhörende, Ertaubte und Gehörlose. Ähnlich umfangreiche Festlegungen gibt es auch für Sehgeschädigte und Blinde.

 

DIN 18040-2: Barrierefreie Wohnungen

Der Teil 2 von DIN 18040 befindet sich derzeit noch in der Schluss-Bearbeitung. Auch für die dort beschriebenen barrierefreien Wohnungen sind Anforderungen für Hörgeschädigte enthalten. Sie beziehen sich auf die barrierefreie Gestaltung haustechnischer Gemeinschaftsanlagen, z. B. von Klingeltableaus mit Gegensprechanlagen und elektromechanischen Türöffnern sowie auf die Möglichkeit der barrierefreien Nachrüstung einzelner Wohnungen für den Fall, dass dort hörgeschädigte Personen einziehen.

 

DIN 18070: Barrierefreie Straßen, Wege und Plätze

Durch Vorgabe des Bundesbauministeriums musste die Bearbeitung eines dritten Norm-Teiles über die barrierefreie Gestaltung von Wegen, Straßen und Plätzen (dazu gehören dann z. B. auch Bahnhöfe und Haltestellen) solange zurückgestellt werden, wie die Teile 1 und 2 von DIN 18040 noch nicht fertig sind. Seit Frühjahr 2010 wird nun an der Norm DIN 18070 weitergearbeitet. Auf die fertige Norm wird man wohl noch eine Weile warten müssen…

 

Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

2010-11-22