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Neuer Norm-Entwurf DIN 18040
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen

Die Norm DIN 18040 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen“, ist am 2. Februar 2009 mit Teil 1 „Öffentliche zugängliche Gebäude“ und Teil 2 „Wohnungen“ als Entwurf erschienen. Jeder ist aufgefordert, diese Entwürfe zu prüfen und ggf. Einsprüche beim Deutschen Institut für Normung (DIN) einzureichen. Die Einspruchsfrist endet am 16. Juni 2009. Anschließend werden die Einsprüche sortiert und mit den Einsprechern persönlich erörtert bevor dann die geltenden Normen als sogenannter „Weißdruck“ entstehen.

Sensorisch beeinträchtigte Menschen (Sehbehinderte und Blinde sowie Schwerhörende, Ertaubte und Gehörlose) wurden viele Jahre lang beim Barrierefreien Bauen nicht berücksichtigt. Sie wurden zwar im Anwendungsbereich der Normen DIN 18024 und DIN 18025 als Zielgruppe benannt, spezielle Angaben zu diesen Behinderungsarten waren in den Normen aber nicht aufgeführt. 1998 hat Edeltraut Cordes, damalige Geschäftsführerin des DSB-Bundesverbandes, den Beratenden Ingenieur für Akustik, Dipl.-Ing. Carsten Ruhe, gefragt ob er bereit wäre, den DSB beim Deutschen Institut für Normung (DIN) bei der Überarbeitung der Normen zu vertreten. Ruhe entgegnete ihr damals, er sei kein DSB-Mitglied und er sei auch nicht schwerhörig. Daraufhin hat Frau Cordes ihn angestrahlt: „DSB-Mitglied können Sie sofort werden und schwerhörig werden Sie dann eben später.“

Seit 1998 hat Carsten Ruhe dann mit dem Mandat des DSB die Schwerhörenden im Normenausschuss vertreten und einige Zeit später auch das Mandat des Deutschen Gehörlosenbundes (DGB) erhalten und dann in Personalunion für beide Verbände gesprochen. Nach der 30. Sitzung in Berlin, Mainz oder Karlsruhe, zum Teil zweitägig, hat er aufgehört mitzuzählen. Eine andere Zahl ist aber relativ leicht im Kopf zu behalten und zwar die, dass inzwischen der 3. Norm-Entwurf vorliegt. Hoffentlich gilt hier das Sprichwort: Aller guten Dinge sind Drei, so dass dieser Entwurf dann kurzfristig auch zu einer geltenden Norm verabschiedet und relativ bald auch bauaufsichtlich als Technische Baubestimmung eingeführt werden kann.

Der Anlass für die zunächst getroffene Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), alle vier Normenteile zusammen zu fassen lag darin, dass in allen Normenteilen sehr ähnliche Abschnitte vorkommen und man war der Meinung, dass man auf diese Weise Textdoppelungen vermeiden könne. Während der Arbeit an den ersten beiden Norm-Entwürfen stellte sich aber heraus, dass man in einer einteiligen Norm sehr viele Fall-Unterscheidungen machen musste, die die Lesbarkeit stark einschränkten. Auch war zu erkennen, dass die Planer von Gebäuden ganz anders mit dieser Norm umgehen würden als die von Anlagen des öffentlichen Verkehrs. Aber auch die Planer von öffentlichen Gebäuden verwenden andere Maßstäbe als die von Wohnungen.

Nach der Herausgabe des 2. Norm-Entwurfes von 2006, der wegen zahlreicher Einsprüche nicht zu einer geltenden Norm werden konnte, stand der Normenausschuss unter erheblichem Druck. Das BMVBS hat seine ehemalige Entscheidung der Zusammenfassung in einer einzigen Norm, revidiert und entschieden, in dem jetzt vorliegenden Norm-Entwurf lediglich die beiden bisherigen Teile der Wohnungen für Behinderte und der für Rollstuhlnutzer zu überarbeiten und zu vereinen, die öffentlichen Gebäude und die öffentlichen Verkehrsanlagen aber in davon getrennten Normenteilen bzw. Normen zu behandeln. Im Februar 2009 sind von DIN 18040 der Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ und Teil 2 „Wohnungen“ als Entwürfe erschienen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bearbeitung der Norm für den öffentlichen Verkehrsraum zurückgestellt worden. Sie wird jetzt erst wieder aufgenommen.

Eine wesentliche Änderung gegenüber den alten Normen ist, dass in den jetzt vorliegenden Norm-Entwürfen von DIN 18040 die Maßnahmen für Menschen mit sensorischen Behinderungen gleichberechtigt aufgeführt sind neben denen für Menschen mit motorischen Einschränkungen. In den ersten beiden Norm-Entwürfen war man noch bestrebt, den Planern auch Begründungen für die beschriebenen Maßnahmen zu vermitteln. Dadurch entstand eine umfangreiche Norm mit teilweise lehrbuchartigem Charakter. Hier sind in der Zwischenzeit erhebliche Kürzungen erfolgt, die die Norm für die praktische Anwendung besser handhabbar machen.

Die beiden Norm-Entwürfe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen“, Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ und Teil 2 „Wohnungen“, Ausgabe Februar 2009, sind über den Beuth-Verlag in Berlin zu beziehen (www.beuth.de) und kosten jeweils € 87,40. Die Einspruchsfrist endet am 16. Juni 2009.

DSB-Referat BPB
Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

2009-02-02