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TAUBERT und RUHE Mess-Stelle nach § 26 BImSchG

Am 7. Juni 2011 wurde die TAUBERT und RUHE GmbH zum wiederholten Male als Mess-Stelle nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erstreckt sich auf die Ermittlung von Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen. Sie erfolgte nach der von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführten Prüfung unseres Qualitätsmanagementsystems auf Grundlage der Anforderungsrichtlinie des LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz).

2011-06-07