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AHO-Heft Nr. 44 zur Akustik unter Mitarbeit von Klaus Focke veröffentlicht

Das Leistungsbild der Bauphysik mit den Fachdisziplinen Thermische Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), Bauakustik, Raumakustik und Schallimmissionsschutz ist sehr facettenreich. Die jeweiligen Leistungen werden teilweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Projekt-Bearbeitung erforderlich, die Teilgebiete haben unterschiedliche Vorgehensweisen und berücksichtigen jeweils unterschiedliche Detailfragen, die nicht leicht zu überschauen sind. Für die Vielfalt der Bauvorhaben ist es nicht immer eindeutig, welche Leistungen nun tatsächlich auszuschreiben sind, um die Planungs- und Bauaufgabe mit den notwendigen Leistungen zu absolvieren.

Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.) hat aus diesem Grund unter Mitarbeit von Klaus Focke ein neues Heft (Nr. 44) zur Akustik veröffentlicht. Zum neuen Heft schreibt der AHO auf seiner Homepage (https://www.aho.de/publication/heft-44/): „Im Heft 44 der AHO-Schriftenreihe werden nun die Grundleistungen und die Besonderen Leistungen für die drei Planungsbereiche „Bauakustik“, „Raumakustik“ und „Schallimmissionsschutz“ in gesonderten Kapiteln dargestellt, sodass Auftraggeber und Auftragnehmer auf jeweils eigenständige und vollständige Leistungsbeschreibungen zurückgreifen können.

Die Grundleistungen beschreiben im Wesentlichen die für akustische Nachweise notwendigen Leistungen. Die Besonderen Leistungen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So ist der Umfang der notwendigen messtechnischen Untersuchungen für Akustik, der Berechnungen mit Simulationen, der daraus resultierenden Maßnahmen bei komplexen innovativen Konstruktionen und der Qualitätssicherungen in vielen Fällen angestiegen und auch für den Projekterfolg erforderlich. Die Zusammenstellungen der Besonderen Leistungen wurden daher den Erfordernissen aus der Praxis für die Leistungsbereiche „Bauakustik (Schallschutz)“, „Raumakustik“ und „Schallimmissionsschutz“ angepasst.“

Ergänzend hierzu gibt es schon seit Längerem das Heft Nr. 23 für den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Ziel dieser Hefte ist, die möglichen Leistungen, die zum Leistungsbild der Bauphysik gehören, zu benennen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeweils alle Leistungen bei jedem Bauvorhaben erforderlich sind. Die Leistungsbilder nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und nach der Schriftenreihe der AHO sind dabei wie Speisekarten für ein Menü in einem Restaurant: Es gibt gewisse Grundbestandteile, die zum Menü gehören. Dazu kann Besonderes kommen, wie z. B. eine weitere Beilage, ein Aperitif, ein Digestif etc. Aber nicht alles, was die Speisekarte bietet, wird bestellt, sondern nur das, worauf Appetit besteht.

Nicht anders sollte mit den Grundleistungen und den Besonderen Leistungen nach HOAI oder AHO in der Bauphysik (Akustik und Thermische Bauphysik) umgegangen werden. Die aufgeführten Grundleistungen sind, wie der Name bereits sagt, i. A. in vollem Umfang erforderlich. Aber insbesondere bei den besonderen Leistungen gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die auch nur in besonderen Fällen erforderlich bzw. für eine Optimierung im Hinblick auf Kosten, Nachhaltigkeit o.ä. sinnvoll sind. Deswegen ist abzuwägen, welche Leistungen tatsächlich notwendig sind und die besonderen Leistungen präzisiert werden können.

Zum Beispiel gibt es bei der Besonderen Leistung mit dem umfangreichen Titel „Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen“ zahlreiche Möglichkeiten, was damit untersucht werden könnte. Im Rahmen des Schallimmissionsschutzes, also bezüglich des Lärms, der auf eigene oder fremde Gebäude einwirken kann, ist es die Simulation von Freiräumen. Dazu sind jedoch Simulationen für Bauteile, Räume und Gebäude nicht abzufragen. Die Raumakustik beschäftigt sich hingegen i. A., wie der Name bereits sagt, mit der Bewertung von Räumen, die in Sonderfällen mittels Simulation durchgeführt werden sollten. Bei der Abfrage von Messungen hilft es zu definieren, welche Art Messungen und in welchem Umfang notwendig sind. Eine auf den eigenen „Appetit“ reduzierte Ausschreibung hat folgende Vorteile:

  • Die Ausschreibung ist eindeutig.
  • Es gibt weniger Bieterfragen.
  • Sie müssen weniger Fragen beantworten.
  • Sie erhalten vergleichbare Angebote.
  • Sie bestellen nur das, was benötigt wird.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Konkretisierung Ihrer Angebote hinsichtlich der bauphysikalischen Leistungen für die Akustik und die Thermische Bauphysik weiter.