DIN 4109-5 Schallschutz im Hochbau – Erhöhte Anforderungen
DIN 4109, Ausgabe 2018, enthält in seinem Teil 1 die Mindestanforderungen an die Schalldämmung. Zusätzlich dazu ist im August 2020 der Teil 5 mit Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz erschienen. Es sind Kennwerte für Wohngebäude, Hotels und Krankenhäuser aufgeführt. Bei Wohngebäuden wird differenziert zwischen Mehrfamilienwohngebäuden und Einfamilien-Reihen- und Doppelhäusern.
Bezüglich der Luftschalldämmung in Wohnungen sind sinnvolle Werte enthalten. Bezüglich der Anforderung an die Trittschalldämmung gibt es sehr unterschiedliche Zahlenwerte. In Einzelfällen sind die Werte leider auch identisch mit den Mindestanforderungen. Da auch nur eine Stufe oberhalb des Mindestschallschutzes definiert wurde, müsste für einen noch höheren Schallschutz ein eigenes Niveau definiert werden. Dazu schlagen wir dann gerne eigene Kennwerte oder die Kennwerte der DEGA Empfehlung 103 vor.
Für den Schutz gegen Außenlärm wurden keine erhöhten Kennwerte benannt. Das ist aufgrund der geringen Differenzen zwischen dem gebäudeinternen Mindest- und erhöhten Schallschutz sinnvoll, da gebäudeinterne Geräusche durch eine geringere Einwirkung von außen subjektiv deutlicher hörbar werden.
Die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz für Hotels zeigen ein sinnvolles Maß gegenüber den Mindestanforderungen in DIN 4109-1. Diese Kennwerte können z. B. für 3- oder 4-Sterne-Hotels angewandt werden. In Einzelfällen können aber auch darüberhinausgehende Kennwerte empfehlenswert sein.
Für Geräusche von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich werden leider mit LAF,max,n ≤ 27dB(A) oder bei Dauergeräuschen sogar 30dB(A) relativ hohe Schallpegel zulässig. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurzzeitige Einwirkungen von Geräuschen aus Aufzugsanlagen und Sanitärinstallationen ebenfalls LAF,max,n ≤ 27dB(A) erzeugen dürfen, zu hoch. Aus unserer Sicht sollten Dauergeräusche eher leiser sein als Geräusche, die kurzzeitig auftreten.