VDI 2569 – Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros
Die Richtlinie VDI 2569 ist im Oktober 2019 neu erschienen. Nach einer langen Zeit seit dem Entwurf und der Einspruchsverhandlungen liegt sie jetzt vor. Sie enthält Klassifizierungen von Büroräumen in den Stufen A bis C für den Schallschutz zwischen Räumen sowie für die Raumakustik in Mehrpersonen- und Einzelbüros. Für Einzelbüros gelten Kennwerte an die Nachhallzeit. Bei kleinen und großen Mehrpersonenbüros wird auch Wert auf Abschirmung zwischen den Arbeitsplätzen gelegt, um den Schalldruckpegel an benachbarten Arbeitsplätzen zu reduzieren und die Schallausbreitung, beschrieben durch die räumliche Abklingrate, zu begrenzen. Mit diesen Kennwerten geht sie differenzierter auf die akustischen Aspekte von Büroräumen ein als z.B. DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“, die als anerkannte Regel der Technik gilt und so auch vom Bundesbauministerium bezeichnet wird.