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Informationsblatt gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Firmenbezeichnung:
TAUBERT und RUHE GmbH
Rellinger Straße 26
25421 Pinneberg
Deutschland

Bürodaten:
Telefon: +49 4101 51779-0
Telefax: +49 4101 51779-10
E-Mail: email@taubertundruhe.de
Internet: www.taubertundruhe.de

Handelsregister:
Die TAUBERT und RUHE GmbH ist eine Gesellschaft zur Erbringung von freiberuflichen Ingenieurleistungen auf dem Gebiet der Akustik und der Thermischen Bauphysik, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 1953

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
USt-Id-Nr. DE 134 782 616

Berufsbezeichnung des Gesellschafters:
Beratender Ingenieur (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Eintrag in der Liste der Beratenden Ingenieure der
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:

Dipl.-Ing. (FH) Klaus Focke: Nr. 1665

AGB:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind beigefügt.

Zeit- und Messhonorare:
Eine Liste der Honorare für Leistungen nach Zeitaufwand und für Messungen ist unseren Angeboten beigefügt.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Pinneberg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Berufshaftpflichtversicherung:
UNIT Versicherungsmakler GmbH
Luxemburger Allee 4
45481 Mülheim an der Ruhr

Risikoträger: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

Räumlicher Geltungsbereich: weltweit (ohne USA/Kanada)

Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz – IngG) des Landes Schleswig-Holstein.

Es kann im Internet auf der Website des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden. Der direkte Link lautet:


Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Einrichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz ArchIngKG) des Landes Schleswig-Holstein.

Es kann im Internet auf der Website der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein eingesehen werden. Der direkte Link lautet:

Verhaltenskodex:
Auszug § 3 Berufspflichten, Absatz 1, ArchIngKG

Die in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 eingetragenen Personen haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem Vertrauen gerecht zu werden, das ihnen entgegengebracht wird. Sie sind unter Berücksichtigung ihrer Beschäftigungsart insbesondere verpflichtet,

1.     die für ihre Berufsausübung geltenden Rechtsvorschriften zu beachten,

2.     sich beruflich fortzubilden,

3.     Leistungen nach den geltenden Honorarordnungen abzurechnen,

4.     ihre Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren, insbesondere keine Provisionen, Geschenke oder andere geldwerte Vorteile anzunehmen,

5.     sich kollegial zu verhalten, nur im Rahmen ihrer Berufsaufgaben tätig zu werden, das geistige Eigentum anderer zu achten und Pläne oder Bauvorlagen nur zu unterzeichnen, wenn sie von ihnen oder unter ihrer Verantwortung gefertigt worden sind,

6.     bei fehlender Sachkunde oder Erfahrung auf einzelnen Gebieten Sachverständige heranzuziehen,

7.     Werbung zu unterlassen, die nach Form und Inhalt mehr darstellt als eine sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit,

8.     sich nur an Wettbewerben zu beteiligen, die den Übereinstimmungsvermerk (§ 19 Nr. 7) erhalten haben,

9.     bei beruflichen Streitigkeiten untereinander vor Anrufung der Gerichte eine gütliche Einigung vor dem Schlichtungsausschuss zu versuchen,

10.  eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen,

11.  die sozialen Belange ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen,

12.  die Namen aller freischaffend Tätigen in der Bürobezeichnung, im Namen oder in der Firma der Gesellschaft anzugeben und

13.  als Mitglied von Organen und Ausschüssen Verschwiegenheit in vertraulichen Angelegenheiten zu wahren.

Außergerichtliches Schlichtungsverfahren:
Bei Streitigkeiten zwischen Beratenden Ingenieuren bzw. Gesellschaften Beratender Ingenieure und deren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir weder bereit noch verpflichtet.